Wir erbringen behandlungspflegerische Leistungen ...
Als behandlungspflegerische Leistungen werden alle pflegerischen Hilfen bezeichnet, die von einem Arzt verordnet werden. Diese Leistungen erfordern häufig ein
spezielles Fachwissen, das unsere Krankenschwestern und Pfleger mitbringen. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für die meisten behandlungspflegerischen Maßnahmen. Hierfür muss Ihr Arzt
eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen, die von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden sollte.
Behandlungspflegemaßnahmen, die im Rahmen häuslicher Krankenpflege verordnet und deren Kosten, i. d. R. von der Krankenkasse übernommen werden,
sind:
- Richten und verabreichen von Medikamenten
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Kompressionsverband anlegen
- Wundversorgung
- Injektionen
- Blutdruck- / Pulsmessung
- Blutzuckermessung
- Dekubitusbehandlung
- Stomaversorgung
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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter folgender Telefonnummer zur Verfügung:
0911 / 211 44 977